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Beitrag: Verabsäumte Pflichten
von Michael Aringer.
Der 4. Accessibility-Stammtisch fand statt und Webstein war wieder mit dabei. Martin Ladstätter, Gründungsmitglied von BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben erklärte in seinem Vortrag, dass nicht nur Behörden darauf achten müssen, ihre Webseiten für behinderte und beeinträchtigte Personen zugänglich zu machen. Dafür sorgt das Behinderten - Gleichstellungsgesetz.
Das Schlichtungsverfahren
Fühlen sich beeinträchtigte Personen in ihrer Handlungsfreiheit durch unzugängliche Onlineinhalte in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt und diskriminiert, so steht es ihnen offen, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Eine Schlichtung des Problems ist oft eher im Sinne beider Betroffenen, da hier eine außergerichtliche Einigung beschlossen werden kann. Das Unternehmen erhält die Chance seinen Ruf zu wahren und dem Kunden wird eine Lösung zugestanden. Das muss zwar nicht immer so sein, wäre jedoch der günstigste Ausgang einer solchen Problemstellung.
Beispiele
Fälle in denen es zu solchen Schlichtungsverfahren kommen kann sind vielzählig. Da wäre zB. die grafische Tancode-Abfrage bei Banken, die blinden Menschen eine Banküberweisung unmöglich macht, ein Ticketservice, das seine Seiteninhalte nicht für behinderte Menschen aufbereitet hat oder ein Mobilfunkanbieter der es seinen beeinträchtigten Kunden unmöglich macht, in die Online-Verwaltung des Angebots zu gelangen.
Verabsäumte Pflichten
In all diesen Fällen wurden Pflichten kommerzieller und informeller Angebote verabsäumt, denn all diese und viele weitere Angebote sollten barrierefrei ausgeführt sein. Da eine absolute Barrierefreiheit zur Zeit wohl nicht erreicht werden kann, sollte man sich als Betreiber von solchen Online-Angeboten zumindest um eine barrierearme Ausführung derselben kümmern.
Etwas zynisch fiel auch der Satz: "Behinderte Menschen in Österreich sind es gewohnt, diskriminiert zu werden" im Zusammenhang mit der Erwähnung, Unternehmer könnten Angst vor einer Klage haben. Wie es scheint werden solche Streitfälle aktuell im Schlichtungsverfahren ausgeglichen und kommen selten bis vor ein Gericht. Um sich diesen Ärger jedoch zu ersparen und auch um ein gutes Gewissen zu haben, sollte man seinen beeinträchtigten Mitbürgern das Leben erleichtern. Mit der richtigen Web-Agentur ist das keineswegs kompliziert.
Kategorie: Rechtliches